Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen ihren arbeitsrechtlichen Belangen:
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses stehen oftmals Themen wie Bewerbung, Arbeitsvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Vordergrund.
Während des Arbeitsverhältnisses, spielen u.a. Arbeitszeit, Überstunden und Zuschläge eine Rolle.
Endet das Arbeitsverhältnis, stellen sich häufig Fragen zu Fristen, ordentlicher oder außerordentlicher/fristloser Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.
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Die Motive ein Unternehmen gesellschaftsrechtlich zu verändern sind vielfältig. Jeder Einzelfall ist daher zunächst gründlich steuerlich und rechtlich zu analysieren. Alle denkbaren Varianten haben im Regelfall Vor- und Nachteile. Diese müssen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Bei derartigen unternehmerischen Entscheidungen ist eine fundierte Vertragsgestaltung unerlässlich. Zudem berate ich Sie auch zur organisatorischen Abwicklung und taktischen Vorgehensweise. In Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Thomas Vellante stehe ich Ihnen auch hinsichtlich steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Auswirkungen zur Seite.
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Durch die Bürogemeinschaft mit der Steuerkanzlei Thomas Vellante bieten wir Ihnen ganzheitliche Lösungen. Hand in Hand beraten wir Sie in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Zusammenarbeit ermöglicht durch kurze Büro- und Kommunikationswege eine effektive, zügige und kostenoptimierte Bearbeitung Ihres Vorhabens.
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In nahezu allen Lebensbereichen spielt Vertragsrecht eine Rolle. Sei es im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht oder in allen sonstigen zivilrechtlichen Bereichen. Ersparen Sie sich Nerven, Zeit und Geld, indem Sie so frühzeitig wie möglich den Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Denn vor allem in vertraglichen Dingen gilt: „Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser.„
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Das Zivilrecht oder Privatrecht ist neben dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Das allgemeine Zivilrecht ist überall dort entscheidend, wo natürliche oder juristische Personen rechtlich miteinander interagieren, beispielsweise indem sie Kauf-, Miet-, Dienst- oder Arbeitsverträge abschließen.
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Meine Mandanten berate ich in den Bereichen Urheberrecht, Medien- und Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutz und IT-Recht.
Im Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz spielen dabei die Abwehr und die Verfolgung von Auskunfts-, Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüchen eine große Rolle. Beispielsweise falls Sie eine Abmahnung erhalten haben oder einen Konkurrenten abmahnen möchten.
Unternehmer benötigen im Medien- und Internetrecht, im Datenschutzrecht und im IT-Recht Beratung vor allem zur Vertragsgestaltung und zum AGB-Recht im elektronischen Handel und im Domainrecht.
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Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten soll gewährleisten, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere das Recht auf Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben.
Meinen Mandanten stehe ich neben der Beratung zu Fragen des Datenschutzes und des Arbeitnehmerdatenschutzes auch als Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
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