URLAUB
In der Zeit vom 22.08.2022 bis 09.09.2022 hin ich in Urlaub. Mein Büro ist in dieser Zeit zu den üblichen Bürozeiten besetzt. Ab dem 12.09.2022 bin ich wieder persönlich für Sie da.
Ich wünschen Ihnen eine erholsame Sommer- und Urlaubszeit.
Ihr Markus Vellante
Handlungsbedarf bei Ihren Arbeitsverträgen: Die EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie tritt am 01.08.2022 in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2022 das Gesetz (BT-Drucksache 20/1636) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) verabschiedet. Die Gesetzesänderungen treten zum 01.08.2022 in Kraft und bringen spürbare Änderungen, insbesondere des Nachweisgesetz (NachwG) und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie weiterer 9 Einzelgesetze mit sich, die für die arbeitsvertragliche Praxis von Bedeutung sind.
Das NachwG regelt zum Schutz der Beschäftigten umfangreiche Informationspflichten, die in jedem Einzelfall in Schriftform erfüllt werden müssen. Neben der Ausweitung der Informationspflichten ist NEU, dass Verstöße gegen die Nachweispflichten als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden können.
Für befristete Arbeitsverträge ist nunmehr im TzBfG vorgesehen, dass die Dauer der Probezeit im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Art der Tätigkeit stehen muss.
Bei aktuellen Standardarbeitsverträgen sollten die Anpassungen recht überschaubar ausfallen. Trotzdem dürfte bei nahezu jedem Unternehmen Handlungsbedarf bestehen und es sollte zumindest ein Abgleich der bisherigen Vertragsvorlagen mit den neuen Anforderungen erfolgen.
Das Gesetz sieht bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen und bei schon bestehenden Arbeitsverhältnissen in Abhängigkeit von den konkreten Arbeitsbedingungen unterschiedliche Fristen, von einem Tag bis zu einem Monat, vor.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Markus Vellante
KOMPETENZEN
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen ihren arbeitsrechtlichen Belangen:
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses stehen oftmals Themen wie Bewerbung, Arbeitsvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Vordergrund.
Während des Arbeitsverhältnisses, spielen u.a. Arbeitszeit, Überstunden und Zuschläge eine Rolle.
Endet das Arbeitsverhältnis, stellen sich häufig Fragen zu Fristen, ordentlicher oder außerordentlicher/fristloser Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Motive ein Unternehmen gesellschaftsrechtlich zu verändern sind vielfältig. Jeder Einzelfall ist daher zunächst gründlich steuerlich und rechtlich zu analysieren. Alle denkbaren Varianten haben im Regelfall Vor- und Nachteile. Diese müssen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Bei derartigen unternehmerischen Entscheidungen ist eine fundierte Vertragsgestaltung unerlässlich. Zudem berate ich Sie auch zur organisatorischen Abwicklung und taktischen Vorgehensweise. In Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Thomas Vellante stehe ich Ihnen auch hinsichtlich steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Auswirkungen zur Seite.
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Recht & Steuern
Durch die Bürogemeinschaft mit der Steuerkanzlei Thomas Vellante bieten wir Ihnen ganzheitliche Lösungen. Hand in Hand beraten wir Sie in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Zusammenarbeit ermöglicht durch kurze Büro- und Kommunikationswege eine effektive, zügige und kostenoptimierte Bearbeitung Ihres Vorhabens.
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Vertragsrecht
In nahezu allen Lebensbereichen spielt Vertragsrecht eine Rolle. Sei es im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht oder in allen sonstigen zivilrechtlichen Bereichen. Ersparen Sie sich Nerven, Zeit und Geld, indem Sie so frühzeitig wie möglich den Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Denn vor allem in vertraglichen Dingen gilt: „Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser.„
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Zivilrecht
Das Zivilrecht oder Privatrecht ist neben dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Das allgemeine Zivilrecht ist überall dort entscheidend, wo natürliche oder juristische Personen rechtlich miteinander interagieren, beispielsweise indem sie Kauf-, Miet-, Dienst- oder Arbeitsverträge abschließen.
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Geistiges Eigentum / Medien / Gewerblicher Rechtsschutz
Meine Mandanten berate ich in den Bereichen Urheberrecht, Medien- und Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutz und IT-Recht.
Im Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz spielen dabei die Abwehr und die Verfolgung von Auskunfts-, Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüchen eine große Rolle. Beispielsweise falls Sie eine Abmahnung erhalten haben oder einen Konkurrenten abmahnen möchten.
Unternehmer benötigen im Medien- und Internetrecht, im Datenschutzrecht und im IT-Recht Beratung vor allem zur Vertragsgestaltung und zum AGB-Recht im elektronischen Handel und im Domainrecht.
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Datenschutz
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten soll gewährleisten, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere das Recht auf Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben.
Meinen Mandanten stehe ich neben der Beratung zu Fragen des Datenschutzes und des Arbeitnehmerdatenschutzes auch als Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
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