Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht

ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die Vorschriften des Handelsrechts sind im Handelsgesetzbuch (HGB) niedergelegt und regeln im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

Das Gesellschaftsrecht

befasst sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), stille Gesellschaft, Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft und teilweise der eingetragene Verein.

Die Motive

ein Unternehmen zu gründen, aufzugeben oder gesellschaftsrechtlich zu verändern sind vielfältig. Jedes Unternehmen und jeder Unternehmer einzigartig. Jeder Einzelfall ist daher zunächst gründlich steuerlich und rechtlich zu analysieren. Alle denkbaren Varianten haben im Regelfall Vor- und Nachteile. Diese müssen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Bei derartigen unternehmerischen Entscheidungen ist eine fundierte Vertragsgestaltung unerlässlich. Zudem berate ich Sie auch zur organisatorischen Abwicklung und taktischen Vorgehensweise. In Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Thomas Vellante stehe ich Ihnen auch hinsichtlich steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Auswirkungen zur Seite. In Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Thomas Vellante erstellen wir für Sie ein Konzept und einen Fahrplan mit klar formulierten steuerlichen, gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Wir erstellen Verträge und unterstützen Sie ggf. bei Verhandlungen. Wir begleiten Sie von Anfang an bis zum Abschluss des Projekts und sogar darüber hinaus bei Ihrer tagtäglichen Arbeit unter geänderten Rahmenbedingungen.