- „Die vor vielen Jahren eingeführte Betriebsaufspaltung schränkt mich heute in meiner unternehmerischen Flexibilität ein. Denn bei vielen Entscheidungen müssen die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden. Dies verzögert oftmals meine Entscheidungsprozesse. Daher möchte ich meine Unternehmensstruktur meinen jetzigen betrieblichen Erfordernissen anpassen.“
- „Unser als GbR geführter Handwerksbetrieb ist haftungsanfällig. Um mein Privatvermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen, haben wir an die Umwandlung in eine GmbH gedacht. Ist das die einzige Möglichkeit unsere Haftung zu begrenzen?“
Die Motive in eine Änderung der Unternehmensstruktur sind vielfältig. Ihre Bedürfnisse und die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen müssen bei der Konzeption der neuen Struktur in Einklang gebracht werden. Daher ist in jedem Einzelfall zunächst eine gründliche steuerliche und rechtliche Analyse der Ist-Situation erforderlich. Jede denkbare Variante hat Vor- und Nachteile, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden muss. Wir erstellen für Sie ein Konzept und einen Fahrplan mit klar formulierten steuerlichen, gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen, Erstellen Verträge und unterstützen Sie ggf. bei Verhandlungen. Wir begleiten Sie von Anfang an bis zum Abschluss des Projekts und sogar darüber hinaus bei Ihrer tagtäglichen Arbeit unter geänderten Rahmenbedingungen.
- „Wir haben ein Schreiben von der Steuerfahndung erhalten. Hier ist von ‚Vorfeldermittlungen‘ die Rede. Ist jetzt noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich?“
Wir veranlassen für Sie eine unverzügliche und intensive Prüfung der Sach- und Rechtslage, besprechen mit Ihnen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige (noch) möglich ist, und leiten ggf. alle erforderlichen Schritte ein: U.a. ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam alle relevanten Steuersachverhalte, übernehmen die Korrespondenz mit den zuständigen Stellen und ggf. mit Ihrer Bank, ermitteln die nachzuzahlende Steuer und fertigen die ‚Selbstanzeige‘.
- „Ich möchte ein Unternehmen erwerben. Ich weiß aber nicht, ob der Betrieb den genannten Kaufpreis wert ist. Was muss ich bei der Formulierung des Kaufvertrages beachten?“
Beim Erwerb eines Unternehmens ist Vieles zu bedenken: Ein angemessener Kaufpreis ist nur ein Aspekt. Diesen ermitteln wir für Sie durch eine fundierte, individuelle Unternehmensbewertung. Aber bereits im Vorfeld fixieren wir für Sie – gleich ob als Käufer oder Verkäufer – einen Fahrplan und ein Procedere bis hin zur Vertragsfinalisierung. Denn auch während der Verhandlungen oder im Falle des Scheiterns der Verhandlungen müssen Ihre Rechte und Pflichten gewahrt werden.
- „Ich bin Bauhandwerker und benötige für eine größere Baustelle Mitarbeiter, möchte diese aber nicht fest anstellen. Ist es heute noch möglich Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Oder ist es günstiger Leiharbeiter zu engagieren?“
In diesem Spannungsfeld müssen auch bei Einzel-, Klein- und Kleinstunternehmer die Unternehmerinteressen mit vielen gesetzlichen Rahmenbedingungen individuell abgeglichen werden. Es spielen u.a. steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, arbeitnehmerüberlassungsrechtliche, werkvertragsrechtliche aber auch versicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Wir geben Ihnen gerne klare und verständliche Handlungsempfehlungen – am besten schon bevor die zusätzlichen Mitarbeiter auf Ihrer Baustelle zu arbeiten beginnen. Denn es drohen Bußgelder und immense Nachforderungen der Sozialkassen.
- „Unsere GmbH kann es sich nicht leisten, dass wichtige Mitarbeiter abwandern. Daher möchten wir bestimmte Mitarbeiter durch eine Beteiligung am Unternehmen stärker an uns binden.“
Mitarbeiterbeteiligung ist eines der Instrumente die Mitarbeiterbindung und Motivation zu stärken. Wir beraten Sie gerne zu rechtlichen Möglichkeiten, den steuerlichen Auswirkungen und auch den Finanzierungsmöglichkeiten.
- „Meine Ein-Mann-GmbH ist derzeit in Zahlungsschwierigkeiten. Meine Hausbank hat mit geraten, mich beraten zu lassen. Muss ich jetzt schon einen Insolvenzantrag stellen?“
Gerne erstellen wir für Sie zunächst einen Überschuldungsstatus. Auf dessen Basis machen wir Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Zahlen fit für Verhandlungen mit Ihrer Bank oder begleiten Sie dabei. Zusätzlich prüfen wir für Sie, ob Forderungen gegen Sie berechtigt sind und veranlassen alle effektiven Maßnahmen um Ihre Außenstände beizutreiben. Die ständige Kooperation mit Unternehmensberatern ermöglicht es uns für Sie Förderungen (auch für die Beratung selbst) zu erschließen und Konzepte für die Sanierung Ihres Unternehmens zu entwickeln.