Geistiges Eigentum / Medien / Gewerblicher Rechtsschutz
Geistiges Eigentum / Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht des Schöpfers (Urhebers) an seinem geistigen Werk oder an einem Geschmacksmuster. Es ist ein absolutes, d.h. gegenüber jedermann wirkendes Recht, das Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte und sonstige Rechte umfasst. Es schützt den Urheber vor schuldhaft rechtswidrigen Verletzungen in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht. Bei schuldhaftem Handeln können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zudem können auch verschuldensunabhänige Ansprüche bestehen, wie z.B. Auskunfts-, Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche.
Typische Anliegen meiner Mandanten betreffen die Themen Abmahnung, Unterlassung, Auskunft, Lizenz, Schadensersatz, Homepage, Namen- und Kennzeichnungsrecht, Lizenz- und Rechtsanwaltsgebühren, Unterlassungserklärung.
Für meine Mandanten prüfe ich, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind.
Medien-/Internetrecht
Mit Medienrecht wird die beispielsweise im Rundfunkstaatsvertrag, Telemediengesetz (TMG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelte Rechtsmaterie bezeichnet werden. Ein Teilbereich davon wird als Internetrecht bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Querschnitt vieler Rechtsgebiete, die sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen, befasst. Weitere für das Internetrecht relevante Regelungen sind im BGB, TMG, Urheberrechtsgesetz (UrhG), Kunsturhebergesetz (KUG), Wettbewerbsrecht (UWG), Strafgesetzbuch (StGB), Markengesetz (MarkenG), Datenschutzrecht (BDSG), Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Rundfunkrecht sowie in internationalen Regelungen (EGBGB, IPR, IZVR, CISG, u.a.) geregelt.
Typisches Anliegen meiner Mandanten betreffen folgende Themen:
E-commerz-Recht, also das Recht des Elektronischen Handels, welches die bei Vertragsschlüssen über das Internet betroffenen Rechtsgebiete zusammenfasst. Die dabei betroffenen Rechtsgebiete sind beispielsweise im BGB, in den datenschutzrechtlichen Regelungen und im TMG geregelt.
Domainrecht;
wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnungen;
Informationspflichten Impressum;
u.v.a.m..
Gewerblicher Rechtsschutz
Mit diesem Begriff werden die gewerblichen Schutzrechte, wie das Markengesetz (MarkenG), das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), das Patentgesetz (PatG) erfasst. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit dem Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte). I.w.S. zählen dazu auch das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).
Typisches Anliegen meiner Mandanten betreffen die Themen Namens- und Kennzeichnungsverletzungen, fehlendes/falsches Impressum, Domainnamen und -handel.
IT-Recht
IT-Recht ist eine Abkürzung für Informationstechnologierecht. Hierunter werden das Recht der elektronischen Datenverarbeitung
zusammengefasst. Das IT-Recht wird überwiegend als Querschnitt verschiedener Rechtsgebiete angesehen, die für die Informationstechnologien Bedeutung haben.
Typische Anliegen meiner Mandanten betreffen die Themen Vertragsgestaltung individueller Verträge und AGB, Domainrecht, Datenschutz und Datensicherheit.