Datenschutz / IT-Recht
Datenschutzrecht
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- Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere das Telekommunikationsgeheimnis – zu gewährleisten und einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen.
- Zum Datenschutzrecht im weitesten Sinne gehören deshalb alle Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgestalten oder den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln.
IT-Recht
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- IT-Recht ist eine Abkürzung für Informationstechnologierecht (früher auch: Computerrecht). Hierunter versteht man zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Eine gesetzliche Definition gibt es in Deutschland nicht. Als Rechtsgebiet wird das IT-Recht heutzutage überwiegend als eigenständig angesehen.In der Sache ist dieses Rechtsgebiet als Querschnittsmaterie anzusehen, die Teilbereiche verschiedener Rechtsgebiete zusammenfasst, die speziell für die Informationstechnologien Bedeutung haben.
- Typische Anliegen meiner Mandanten sind:
- Vertragsrecht: Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Domainrecht,
- Datenschutz und Datensicherheit.