Kompetenzen

Wirtschaftsprivatrecht – Arbeits- und Abgabenrecht

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit umfasst das sog. Wirtschaftsprivatrecht, wobei der Fokus auf dem Arbeits- und Abgabenrecht liegt.
Zum Wirtschaftsprivatrecht gehören aber auch alle Rechtsnormen mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander einwirkt. Insbesondere gehören dazu sämtliche Schnittstellen des Arbeits- und Steuerrechts, wie das

>   Handels- und Gesellschaftsrecht,
>   Erbrecht,
>   Vertragsrecht
>   Sozialabgabenrecht sowie das jeweilige
>   (Neben-)Strafrecht.

Daneben umfasst meine Tätigkeit auch das

>   Recht der gewerblichen Schutzrechte, insbesondere das Wettbewerbsrecht,
>   Recht des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht,
>   Medienrecht/Internetrecht, insbesondere e-commerce-Recht und Domainrecht,
>   Datenschutz/IT-Recht.

Mit diesen wirtschaftsrechtlichen Bereichen sind Sie v. a. als Unternehmer, aber auch als Privatperson immer wieder konfrontiert, sei es beim Kauf einer Immobilie, als Kreditnehmer oder als Existenzgründer.

Selbstverständlich bin ich Ihnen auch in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie im

>   Mietrecht,
>   Kaufrecht,
>   Werkvertragsrecht, sowie bei
>   zivilrechtlichen verkehrsrechtlichen Problemen, insbesondere bei Kfz-Schadensregulierungen behilflich.